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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13   

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https://dejure.org/2016,47790
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13 (https://dejure.org/2016,47790)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.10.2016 - L 3 KA 72/13 (https://dejure.org/2016,47790)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - L 3 KA 72/13 (https://dejure.org/2016,47790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 19 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Zuschlag für diabetologische Schwerpunktpraxen nur bei Hausärzten (Nr. 03212 EBM)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13
    Dasselbe gilt, wenn er Vertragsleistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchführt und abgerechnet hat ( vgl hierzu BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) .
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13
    In diesem Zusammenhang ist aber immer betont worden, dass bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch die an sich gleichen Leistungen im Rahmen einer Notfallbehandlung vom BewA - je nach Status des Behandlers - unterschiedlich bewertet werden können (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 Rn 16, 18 und 21) .
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13
    bb) Die auf die hausärztliche Versorgung beschränkte Berechnungsfähigkeit des Chronikerzuschlags ist aber durch ausreichende sachliche Gründe gerechtfertigt (vgl im Einzelnen zu diesem Kriterium BVerfGE 105, 73, 110 f) .
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG, vgl hierzu ua BVerfGE 107, 133 mwN) .
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13
    aa) Der Gleichbehandlungsgrundsatz schreibt unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (vgl hierzu ua Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 2. Mai 2006 - 1 BvR 1275/97 - juris mwN) .
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 72/13
    Da der BewA als untergesetzlicher Normgeber zudem befugt ist, in diesem Zusammenhang generalisierende, typisierende und schematisierende Regelungen zu treffen (stRspr, vgl hierzu ua BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 23) , ist es regelmäßig zulässig, die (hier: von der Klägerin gewählte) Zuordnung der Ärzte zu einem der beiden Versorgungsbereiche pauschal damit zu verbinden, dass die Abrechnung von GOPen aus dem jeweils anderen Versorgungsbereich ausgeschlossen ist.
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